<<Stephanie Schäfer>>: In diesem Film erfahrenSie, wie man eine Indexerhöhung richtig berechnet und wie man sich helfen kann, wenn es denalten Index nicht mehr gibt.

Einen Index brauchen Sie, wenn Sie in einem Mietvertrag oder Erbbaurechtsvertrag eineWertsicherungsklausel vereinbart haben.

Hiermit kann man die Kostensteigerungen durch dieInflation durch die Anpassung des Index ausgleichen.

Hierfür wird gewöhnlich der Verbraucherpreisindexgenommen.

Dieser wird monatlich kostenfrei vom statistischen Bundesamt veröffentlicht.

Unangenehm ist nur, dass der Index alle fünf Jahre neu veröffentlicht wird.

Und zwar werdenalte Güter aus dem Warenkorb rausgeschmissen und es kommen neue – angepasste- Güterhinzu.

Problem für Sie: Sie müssen alle fünf Jahre auf einen neuen Index umrechnen.

Der heute aktuelle Verbraucherpreisindex ist der Index 2010 = 100.

So, und nun der problemlose Fall: Sie haben vor drei Jahren eine Anpassung durchgeführtund der damals verwendete Index existiert heute auch noch.

Sie führen also alle dreiJahre eine Erhöhung durch auf der Basis des Stands von Januar.

Im Januar 2013 mit einem Indexstand von 104,5.

Die nächste Erhöhung darf sein im Januar2016 bei einem Indexstand von 106,1.

Und wie rechnen wir jetzt die Miete hoch? Ganz einfach:wir stellen den alten Index und den neuen Index ins Verhältnis zueinander.

Das gibtden Faktor 1,0153.

Das multiplizieren wir mit der Miete und es ergibt eine erhöhteMiete von 507,65 Euro.

Bisschen krum, Zahl stimmt aber.

So und jetzt wird es kniffelig.

Was macht man, wenn der Index nicht mehr fortgeführtwird? Bis zum Januar 2000 wurden eine Vielzahl an Indizees veröffentlicht.

Da gibt es zumBeispiel den 4-Personen-Haushalte mit mittlerem Einkommen, getrennt nach Ost und West.

AllesMögliche.

Ab Januar 2000 wurden die eingestellt.

Seitdem gibt es nur noch den Verbraucherpreisindex.

So, das Statistische Bundesamt hat uns aber geholfen.

Im Dezember 1999 wurden alle Indizeesnebeneinander gestellt und das Verhältnis untereinander in einer Tabelle erfasst.

Unddamit rechnet man um.

Übrigens finden Sie den Link in meinem Blog.

Da klicken.

So, bevor wir jetzt groß rechnen, erklär ich mal, worum es geht.

Das Problem was wirhaben: der alte Index 1958 = 100 wurde im Dezember 1999 eingestellt.

Dafür gab es denneuen Index 2000=100 und dieser läuft weiter.

Unser Problem ist:, wie ist jetzt das Verhältniszwischen den Beiden? Und jedes Mal, wenn sich dieser Index verändert, muss sich auch diesesVerhältnis verändern.

Unsere letzte Mieterhöhung war im Februar 2000.

So, vereinbart ist, dassbei 15 Punkten eine Veränderung stattfindet.

Aber das war ja auf der Basis von dem hohenalten Index, den es nicht mehr gibt.

Deswegen wird es mit dem damals festgestellten Verhältnisumgerechnet.

So, und wie das genau geht und welche Tabellen wir nehmen, das sehen wirjetzt gleich.

So die Klauseln die wir zugrunde legen, diees nicht mehr gibt.

Das ist der 4-Personen-Arbeitnehmer Haushalt mit mittlerem Einkommen.

Das warsozusagen der Standardindex damals.

Das Basisjahr liegt weit zurück: 1958=100.

Bei alten Erbbaurechtsverträgenist das ganz typisch.

Die Erhöhung findet statt, wenn sich der Index um 15 Punkte odermehr verändert.

Und die letzte Anpassung war im Februar 2000.

Wir haben jetzt das Problem,was wir berechnen müssen: der Index wird nicht mehr fortgeführt, es gibt nur nochden Verbraucherpreisindex.

Wir müssen den alten auf den neuen Index umrechnen und auchdiese 15 Punkte Erhöhung.

Und das machen wir jetzt.

Im Dezember 1999 war der Stand vom alten Index 338,5 und vom neuen Index unter 100.

Nun dasVerhältnis der Indizees im Zeitpunkt der Indexumstellung.

Neuer Index, alter Indexmal die vertraglich vorgesehenen Punkte ergibt eine Schwelle von 3,8.

Die letzte Erhöhungwar ja beim Stand 85,3 und zwar der Verbraucherpreisindex, der heute noch gültig ist, im Februar 2000.

Vereinbart war ja, dass bei 15 Punkten wieder angepasst wird.

Die 15 Punkte können wir vergessen,denn diese sind ja auf den neuesten Index, der nur noch veröffentlicht wird, umgerechnet,3,8.

85,3 plus 3,8 ist 89,1.

Und wir suchen jetzt beim Verbraucherpreisindex, wo dieserMonat erreicht ist.

Da darf man dann nämlich wieder erhöhen.

Der neue Indexstand wird zum ersten Mal im Dezember 2002 erreicht.

Hier sind die 89,1.

So, und jetzt wird erhöht.

Mehr brauchen wir nicht.

Wie läuft? Indexstand neu, die89,1, zu Indexstand alt, die hatten wir ja schon, ergibt 1,04.

Das multipliziert mitder vertraglich vereinbarten Zahlung und zack, wir haben die erhöhte neue Zahlung.

Jetztsind wir fertig.

So, und nun zwei Tipps aus der Praxis: VereinbarenSie nie Punkterhöhungen, da haben Sie nämlich Probleme, wenn der Index umgestellt wird.

Immer Prozentsätze.

Nun der Tipp Nummer 2 aus der Praxis: Der Index wird nur für Monateund Jahre abgeleitet, aber nicht für Tage.

Vermeiden Sie Formulierungen wie: der Standzum ersten Ersten.

Das gibt nur juristische Probleme.

Besser ist: Stand im Januar.

Jetzt haben Sie gelernt, wie man eine Indexerhöhung richtig durchführt und was man machen kann,wenn der Index nicht mehr fortgeführt wird.

Wenn Ihnen dieser Film gefallen hat, zeigenSie mir es durch ein Daumen hoch.

Und wir sehen uns beim nächsten Mal wieder.

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