Verkauf eines Hauses in Zwangsvollstreckung

Wenn die meisten Menschen von ihrem Kreditgeber darüber informiert werden, dass ihr Haus bald abgeschottet wird, denken sie, dass alles verloren ist. Während es eine schwierige Zeit ist, ist die gute Nachricht, dass Sie immer noch Optionen haben, die Sie finanziell nicht so sehr verletzen werden, wie zum Beispiel einen Leerverkauf. Auf diese Weise können Sie Ihr Haus vor der Zwangsvollstreckung verkaufen, wobei die Bank den gesamten Erlös aus dem Verkauf erhält. Es entspricht möglicherweise nicht dem gesamten geschuldeten Betrag, reicht jedoch im Allgemeinen aus, um die Bank zufrieden zu stellen, da sie keine Zeit damit verbringen möchte, die Immobilie zu verkaufen und dabei möglicherweise weniger Geld zu erhalten. Wenn Sie sich jedoch entschlossen haben, Ihr Haus schnell zu verkaufen, sollten Sie die folgenden Tipps beachten.

Wenn Sie ein Haus haben, das aufgrund einer Scheidung, Krankheit, Umsiedlung, Erbschaft oder eines anderen Lebensereignisses in die Zwangsvollstreckung geht, holen Sie immer die Erlaubnis Ihres Kreditgebers ein, bevor Sie einen Leerverkauf tätigen. Wenn Sie Ihre Situation im Voraus mit ihnen besprechen, können Sie zeigen, dass Sie bei der Rückzahlung des Kredits nicht unverantwortlich sind, sondern dass mildernde Umstände eingetreten sind, die zur aktuellen Situation geführt haben.

Gehen Sie in diesen Situationen nicht alleine. Stellen Sie stattdessen einen Immobilienprofi ein, der Sie unterstützt. Auf diese Weise können sie dazu beitragen, einen angemessenen Preis für die Immobilie festzulegen, eventuelle Fragen zu beantworten und bei Bedarf sogar als Puffer zwischen Ihnen und Ihrem Kreditgeber zu fungieren. Dies ist besonders wichtig, wenn der aktuelle Immobilienmarkt schwach ist, da die Suche nach einem Käufer möglicherweise etwas mehr Arbeit erfordert.

Wenn Sie einen Käufer haben, der bereit ist, Ihren Preis zu zahlen, treffen Sie sich mit Ihrem Kreditgeber. Da Sie bereits einen Käufer haben, der bereit ist, die Immobilie zu übernehmen, wird die Bank das Gebot wahrscheinlich annehmen, sofern dies angemessen ist. Informieren Sie den Kreditgeber als zusätzliche Versicherung darüber, dass eine Zwangsvollstreckung unvermeidlich ist, wenn er das Angebot ablehnt, da dies einen zusätzlichen Anreiz für ihn darstellt, Ihnen seine Zustimmung zu erteilen.

Wenn Sie entscheiden, dass es Zeit ist, Ihr Haus aufgrund von Faktoren wie Scheidung oder Krankheit schnell zu verkaufen, stellen Sie sicher, dass Sie von Ihrem Kreditgeber schriftlich versprechen, dass er nach dem Verkauf Ihres Hauses kein Mangelurteil gegen Sie erheben wird. Dies wäre der Unterschied zwischen dem, wofür die Immobilie verkauft wird, und dem verbleibenden Restbetrag der Hypothek, falls vorhanden. Wenn Sie wissen, dass keine rechtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet werden, ist es viel weniger stressig, Ihr Haus in einer bereits schwierigen Zeit in Ihrem Leben zu verkaufen.

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Source by Shaun Greer

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